Die Bedingungen für Unternehmen, die über Mavenist Event-Dienstleistungen anbieten.
Fassung 2026-08-07
(1) Diese AGB gelten für Unternehmen, die über die Plattform Mavenist Event-Dienstleistungen anbieten („Dienstleister“). Betreiber der Plattform ist Daniel Döringhoff, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Mavenist“, [Anschrift – vor Livegang eintragen] („Mavenist“).
(2) Als Dienstleister zugelassen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die angebotenen Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erbringen. Der Dienstleister bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Registrierung und weist sie im Verifizierungsverfahren nach (§ 3). Ein Auftreten als Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Für die Nutzung der Plattform als Käufer gelten die gesonderten Käufer-AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Dienstleisters gelten im Verhältnis zu Mavenist nicht.
(1) Mavenist stellt dem Dienstleister eine Plattform bereit, über die er sein Unternehmen präsentieren, Leistungen anbieten, Anfragen und Buchungen von Käufern erhalten, mit Käufern kommunizieren und Zahlungen abwickeln lassen kann.
(2) Verträge über Event-Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem jeweiligen Käufer zustande. Mavenist wird nicht Vertragspartei und übernimmt keine Erfüllungspflichten aus diesen Verträgen.
(3) Der Nutzungsvertrag zwischen Dienstleister und Mavenist ist entgeltlich: Der Dienstleister schuldet die Provision nach § 9 sowie — bei Abschluss — das Entgelt für das Premium-Abo nach § 12.
(1) Die Registrierung als Dienstleister erfordert wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, insbesondere: Firmenname bzw. Name des Inhabers, Rechtsform, Anschrift, Kategorie, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie die steuerlichen Angaben nach Absatz 4. Änderungen sind unverzüglich im Profil nachzuführen.
(2) Vor der Freischaltung prüft Mavenist die Unternehmereigenschaft. Hierzu ist ein Gewerbenachweis (z. B. Gewerbeanmeldung; bei freiberuflicher Tätigkeit ein gleichwertiger Nachweis) hochzuladen. Mavenist kann ergänzende Nachweise und Angaben anfordern, insbesondere soweit gesetzliche Pflichten (z. B. steuerliche Melde- und Sorgfaltspflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, § 16) dies erfordern. Die Freischaltung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung; eine Ablehnung wird begründet.
(3) Erst mit der Freischaltung ist das Profil öffentlich sichtbar und buchbar. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; die Ablehnung erfolgt nicht willkürlich und wird begründet.
(4) Steuerliche Angaben: Der Dienstleister hat anzugeben und aktuell zu halten: Steuernummer und/oder USt-IdNr., die für die Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erforderlichen Angaben (bei natürlichen Personen u. a. Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer, bei Rechtsträgern u. a. Registernummer, § 16) sowie ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt. Die Angabe zur Kleinunternehmereigenschaft ist Grundlage der Rechnungserstellung nach § 10; ihre Änderung ist Mavenist unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Dienstleister ist verpflichtet, in seinem Profil die Angaben bereitzuhalten, die Käufer nach den gesetzlichen Informationspflichten vor Vertragsschluss benötigen (Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; „Anbieterkennzeichnung“). Die Plattform stellt hierfür entsprechende Pflichtfelder bereit und zeigt die Angaben im Profil an.
(1) Der Dienstleister erstellt und pflegt sein Profil, seine Leistungen (Titel, Beschreibung, Fotos/Videos, Preis) und — bei Sofort-Buchung — seinen Verfügbarkeitskalender einschließlich Mindestvorlauf. Er ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und Angaben verantwortlich.
(2) Preise sind als Gesamtpreise in Euro einschließlich Umsatzsteuer anzugeben (bei Kleinunternehmern: Endpreis ohne Steuerausweis). Sämtliche Kostenbestandteile (z. B. Anfahrt) müssen im Gesamtpreis enthalten oder vor der Buchung ausdrücklich in ihn einbezogen sein. Nachträgliche Preiserhöhungen gegenüber dem Käufer für eine bestehende Buchung sind ausgeschlossen.
(3) Der beim Onboarding angegebene Standort wird in Geokoordinaten umgewandelt und für die Umkreissuche verwendet; der Standort ist öffentlich sichtbar. Der Dienstleister kann statt einer Privatanschrift einen Geschäftsstandort angeben, sofern dieser zutreffend ist.
(1) Sofort-Buchung: Mit dem Einstellen einer Leistung mit Verfügbarkeitskalender gibt der Dienstleister ein bindendes Angebot zum Abschluss von Verträgen über die Leistung zu den angezeigten freien Terminen und Preisen ab. Der Vertrag mit dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer den Buchungsvorgang mit „Zahlungspflichtig buchen“ abschließt.
(2) Anfrage/Angebot: Gibt der Dienstleister auf eine Anfrage ein individuelles Angebot ab (Leistung, Termin, Gesamtpreis), ist er hieran 7 Tage gebunden; der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Käufer zustande.
(3) Der Dienstleister erbringt die gebuchte Leistung persönlich oder durch geeignetes eigenes Personal, vollständig und mangelfrei zum vereinbarten Termin. Er verfügt über alle für die Leistungserbringung erforderlichen Erlaubnisse und Versicherungen.
(4) Eine einseitige Absage einer bestätigten Buchung durch den Dienstleister ist nur über den Support möglich. Bei einer vom Dienstleister zu vertretenden Absage wird dem Käufer der volle Buchungsbetrag erstattet; ein Provisionsanspruch von Mavenist entsteht für diese Buchung nicht bzw. entfällt. Wiederholte Absagen können Maßnahmen nach § 17 nach sich ziehen. Gesetzliche Ansprüche des Käufers gegen den Dienstleister bleiben unberührt.
(1) Für Buchungen gilt die von der Plattform strukturell vorgegebene Stornostaffel (Erstattung 100 % bis X Tage vor dem Termin, danach Y % bis zum Termin, danach keine Erstattung). Der Dienstleister kann X und Y innerhalb der von der Plattform vorgegebenen Grenzen einstellen; der dem Käufer angezeigte Text wird automatisch aus diesen Werten erzeugt.
(2) Bestandteil jeder Stornoregel ist der Vorbehalt, dass dem Käufer der Nachweis gestattet bleibt, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist (§ 10 Abs. 2 der Käufer-AGB). Der Dienstleister erkennt diesen Vorbehalt als Inhalt seiner Verträge mit Käufern an und wird begründete Nachweise nicht treuwidrig zurückweisen.
(3) Erstattungen nach der Stornostaffel werden technisch über die Plattform abgewickelt (§ 8 Abs. 5).
(1) Für den Chat gilt § 13 der Käufer-AGB entsprechend.
(2) Der Dienstleister wird Buchungen, die über die Plattform angebahnt wurden, über die Plattform abschließen und abwickeln und Käufer nicht gezielt auf eine Abwicklung außerhalb der Plattform verweisen, um die Provision zu umgehen. Unberührt bleibt die Freiheit des Dienstleisters, außerhalb der Plattform zu werben und dort angebahnte Aufträge außerhalb der Plattform abzuschließen, auch gegenüber Kunden, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung außerhalb der Plattform besteht.
(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Voraussetzung für Auszahlungen ist ein abgeschlossenes Onboarding beim Zahlungsdienstleister (Stripe Connect) einschließlich der dort verlangten Identifizierung. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe (Stripe Connected Account Agreement).
(2) Der Dienstleister ermächtigt Mavenist, Forderungen aus Buchungen im eigenen Namen des Dienstleisters über Stripe einzuziehen (Inkassoermächtigung), und erkennt an, dass Zahlungen der Käufer an das über Stripe bereitgestellte Zahlungskonto schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Dienstleister haben. Mavenist selbst nimmt keine Kundengelder auf eigenen Bankkonten entgegen.
(3) Die Auszahlung des Buchungsbetrags abzüglich der Provision (§ 9) erfolgt über Stripe Connect auf das hinterlegte Konto des Dienstleisters. Der Dienstleister wählt je Konto eines der folgenden Auszahlungsmodelle: sofort nach Zahlungseingang; nach dem Eventtermin; oder 50 % nach Zahlungseingang und Rest nach dem Eventtermin. Verzögerte Auszahlungen werden Käufern gegenüber als solche angezeigt.
(4) Auszahlungen setzen den bestätigten Zahlungseingang beim Zahlungsdienstleister voraus. Bei Rückbelastungen (Chargebacks), Erstattungen oder Streitfallentscheidungen (§ 16 der Käufer-AGB, § 18 dieser AGB) kann Mavenist entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen oder — soweit bereits ausgezahlt — vom Dienstleister zurückfordern.
(5) Erstattungsermächtigung: Der Dienstleister ermächtigt Mavenist, Erstattungen an Käufer auszulösen, soweit sie sich aus der Stornostaffel (§ 6), aus einer Absage des Dienstleisters (§ 5 Abs. 4) oder aus einer Streitfallentscheidung (§ 18) ergeben.
(1) Für jede über die Plattform zustande gekommene und bezahlte Buchung schuldet der Dienstleister Mavenist eine Provision in Höhe von 10 % des Buchungsbetrags; für Dienstleister mit aktivem Premium-Abo beträgt die Provision 5 %. „Buchungsbetrag“ ist der vom Käufer für die Buchung gezahlte Gesamtbetrag (Bruttobetrag).
(2) Maßgeblich ist der bei Entstehung der Buchung geltende Provisionssatz; nachträgliche Änderungen des Satzes wirken nicht auf bestehende Buchungen zurück.
(3) Die Provision entsteht mit vollständigem Zahlungseingang des Käufers und wird bei der Auszahlung einbehalten (Verrechnung). Wird eine Buchung vollständig erstattet (Stornierung mit 100-%-Erstattung, Absage des Dienstleisters, Streitfallentscheidung auf volle Erstattung), entfällt die Provision; bei teilweiser Erstattung berechnet sie sich aus dem beim Dienstleister verbleibenden Betrag.
(4) Die Provisionssätze nach Absatz 1 sind der Endbetrag der Belastung des Dienstleisters einschließlich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer; ein Statuswechsel von Mavenist ändert die wirtschaftliche Belastung des Dienstleisters daher nicht. Über die Provision erteilt Mavenist dem Dienstleister eine Abrechnung mit gesondertem Steuerausweis (§ 11).
(1) Der Dienstleister beauftragt und ermächtigt Mavenist, Rechnungen und Belege über die von ihm über die Plattform erbrachten Leistungen in seinem Namen und für seine Rechnung zu erstellen und den Käufern bereitzustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Die Ausstellung eigener Rechnungen des Dienstleisters über dieselbe Leistung ist ausgeschlossen, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
(2) Grundlage der Rechnungserstellung sind die vom Dienstleister hinterlegten Angaben (Name/Firma, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Kleinunternehmereigenschaft, Steuersatz). Der Dienstleister ist für deren Richtigkeit und Aktualität verantwortlich und prüft die in seinem Namen erstellten Rechnungen unverzüglich; Beanstandungen sind Mavenist unverzüglich mitzuteilen, damit das Dokument berichtigt werden kann.
(3) Bei Dienstleistern, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Im Übrigen wird die Umsatzsteuer mit dem für die Leistung geltenden Steuersatz ausgewiesen.
(4) Die Rechnungsnummern werden je Dienstleister fortlaufend und einmalig vergeben. Bei Stornierungen und Erstattungen erstellt Mavenist im Namen des Dienstleisters entsprechende Korrekturbelege.
(5) Rechnungen und Belege werden dem Dienstleister und dem Käufer in der Buchungsübersicht bereitgestellt und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die eigenen steuerlichen Pflichten des Dienstleisters (insbesondere Aufbewahrung, Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer) bleiben unberührt.
(1) Über die einbehaltene Provision erhält der Dienstleister von Mavenist je Buchung oder gesammelt je Abrechnungszeitraum eine Abrechnung (Rechnung), die den umsatzsteuerlichen Anforderungen entspricht. Die Bereitstellung erfolgt elektronisch über die Plattform; der Dienstleister stimmt der elektronischen Übermittlung zu.
(2) Über das Premium-Abo rechnet Mavenist über den Zahlungsdienstleister ab; die Belege werden elektronisch bereitgestellt.
(1) Der Dienstleister kann ein Premium-Abo abschließen. Es umfasst: reduzierte Provision (5 % statt 10 %), bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen und auf der Startseite (§ 13), erweiterte Darstellungsmöglichkeiten (mehr Fotos, Video, Portfolio-Galerie, Verlinkungen) und Statistiken.
(2) Preis: 25 € pro Monat oder 250 € pro Jahr, jeweils Endpreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister.
(3) Laufzeit und Verlängerung: Das Abo läuft je nach gewählter Variante einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird.
(4) Kündigung: Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich — über das Selbstbedienungsportal des Zahlungsdienstleisters (Stripe-Kundenportal) oder in Textform an support@mavenist.de.
(5) Zahlungsverzug: Schlägt die Abbuchung fehl, bleibt der Premium-Status für den vom Zahlungsdienstleister vorgesehenen Nachfristzeitraum bestehen; danach wird das Konto auf den Free-Status zurückgestuft. Für nach der Rückstufung entstehende Buchungen gilt der Provisionssatz von 10 %.
(6) Preisänderungen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume, werden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und geben dem Dienstleister das Recht, zum Wirksamwerden zu kündigen.
(1) Die Reihenfolge der Suchergebnisse bestimmt sich nach dem vom Käufer gewählten Sortierkriterium (Relevanz — standardmäßig Entfernung, dann Aktualität —, Entfernung, Bewertungsdurchschnitt oder Preis).
(2) Unabhängig vom gewählten Sortierkriterium werden Dienstleister mit aktivem Premium-Abo vorrangig einsortiert. Das entgeltliche Premium-Abo ist damit der Hauptparameter mit dem größten Einfluss auf das Ranking; innerhalb der Gruppen (Premium/Free) entscheiden die genannten Kriterien. Gleiches gilt für die Reihenfolge in der Startseiten-Vitrine. Eine darüber hinausgehende Möglichkeit, das Ranking durch Entgelte zu beeinflussen, besteht nicht.
(3) Die maßgeblichen Ranking-Parameter und ihre relative Gewichtung werden zusätzlich auf einer für Dienstleister und Käufer zugänglichen Informationsseite erläutert; Premium-Platzierungen werden in Suchergebnissen und Vitrine als solche gekennzeichnet.
(4) Differenzierte Behandlung: Außer der Premium-Bevorzugung nach Absatz 2 behandelt Mavenist Dienstleister nicht unterschiedlich; Mavenist bietet keine eigenen Leistungen an, die mit denen der Dienstleister konkurrieren.
(1) Es gilt § 14 der Käufer-AGB entsprechend. Der Dienstleister kann auf jede erhaltene Bewertung einmal öffentlich antworten.
(2) Beanstandet der Dienstleister eine Bewertung als unwahr oder rechtsverletzend, prüft Mavenist die Beanstandung in einem strukturierten Verfahren (Stellungnahmefrist des Verfassers, Entscheidung mit Begründung; Einzelheiten unter Hilfe & FAQ). Für die Dauer einer substantiiert begründeten Prüfung kann Mavenist die Bewertung vorläufig ausblenden.
(3) Der Dienstleister bewertet den Käufer nicht — Mavenist erhebt ausschließlich Bewertungen von Käufern über Dienstleister.
(1) Der Dienstleister behält alle Rechte an seinen Inhalten (Fotos, Videos, Texte, Logos).
(2) Der Dienstleister räumt Mavenist das einfache, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, seine Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, anzupassen (z. B. Formatierung, Zuschnitt, Komprimierung) und auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen — einschließlich der Verwendung einzelner Inhalte zur Präsentation des Plattformangebots innerhalb der Plattform selbst, insbesondere auf der Startseite (Titelbereich, Vitrine „Empfohlene Dienstleister“, Kategorie-Kacheln), jeweils unter Nennung von Leistungstitel, Firmenname und Ort. Eine Nutzung außerhalb der Plattform (z. B. Social Media, Anzeigen, Pressematerial) ist von dieser Rechteeinräumung nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Die Rechteeinräumung endet mit der Entfernung des jeweiligen Inhalts bzw. der Beendigung des Nutzungsvertrags; für die Startseiten-Verwendung entfernt Mavenist den Inhalt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entfernung des Inhalts durch den Dienstleister. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Sicherungskopien bleiben unberührt.
(4) Der Dienstleister versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an seinen Inhalten verfügt und dass abgebildete Personen (z. B. Kunden auf Portfolio-Fotos) in die Verwendung eingewilligt haben. Er stellt Mavenist von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Datenzugang (Art. 9 P2B-VO): Der Dienstleister hat über sein Konto Zugang zu den Daten seiner eigenen Anfragen, Buchungen, Umsätze, Bewertungen und Statistiken sowie zu den Kontaktdaten der Käufer seiner Buchungen. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags besteht kein Zugang mehr; aufbewahrungspflichtige Dokumente (insbesondere Rechnungen) werden dem Dienstleister auf Anfrage bereitgestellt. Mavenist gibt Daten der Dienstleister nicht an andere Dienstleister weiter; aggregierte, anonyme Auswertungen (z. B. Suchstatistiken) verbleiben bei Mavenist.
(1) Mit einer Buchung erhält der Dienstleister Name, Kontaktdaten sowie Eventdatum und -ort des Käufers. Der Dienstleister verarbeitet diese Daten als eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Buchung einschließlich der Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne eigene Rechtsgrundlage des Dienstleisters unzulässig. Der Dienstleister beachtet die DSGVO, insbesondere seine Informationspflichten.
(2) Mavenist ist als Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, bestimmte Angaben zu Dienstleistern und deren über die Plattform erzielten Vergütungen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Der Dienstleister ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben (§ 3 Abs. 4) vollständig und richtig bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Stellt der Dienstleister die erforderlichen Angaben trotz zweimaliger Erinnerung nicht bereit, ist Mavenist gesetzlich verpflichtet, das Konto zu sperren oder die Auszahlung der Vergütung zurückzuhalten (§ 23 PStTG); § 17 bleibt unberührt. Mavenist informiert den Dienstleister jährlich über die ihn betreffenden gemeldeten Informationen.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mavenist enthält die Datenschutzerklärung.
(1) Mavenist kann die Bereitstellung der Plattformdienste für einen Dienstleister ganz oder teilweise einschränken, aussetzen oder beenden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere: Verstöße gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften, unrichtige Angaben im Verifizierungsverfahren, wiederholte berechtigte Beschwerden oder Absagen, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 16 Abs. 2, oder gesetzliche Verpflichtungen von Mavenist.
(2) Bei einer Einschränkung oder Aussetzung erhält der Dienstleister spätestens zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail), die die maßgeblichen Tatsachen und Umstände sowie den einschlägigen Grund benennt. Die vollständige Beendigung (endgültige Sperrung) wird — außer in den Fällen des Absatzes 3 — mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden unter Angabe der Gründe angekündigt.
(3) Die Frist nach Absatz 2 entfällt, soweit Mavenist einer gesetzlichen Pflicht zur sofortigen Beendigung unterliegt, ein wiederholter Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder Mavenist nachweisen kann, dass ein sofortiges Handeln aus zwingenden Gründen (z. B. Schutz von Käufern, Betrugsverdacht, rechtswidrige Inhalte) erforderlich ist. Auch in diesen Fällen erhält der Dienstleister unverzüglich eine Begründung.
(4) In jeder Begründung weist Mavenist auf die Möglichkeit hin, die Entscheidung im Verfahren nach § 18 überprüfen zu lassen. Während einer Sperrung bleiben bereits bezahlte, bevorstehende Buchungen unberührt, soweit nicht der Schutz der Käufer entgegensteht; fällige Auszahlungen für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen werden nicht ohne sachlichen Grund zurückgehalten.
(5) Entscheidungen nach diesem § 17 werden von Menschen getroffen und dokumentiert; sie ergehen nicht ausschließlich automatisiert.
(1) Der Dienstleister kann jede Moderations-, Sperr- oder Streitfallentscheidung innerhalb von 30 Tagen über den Support überprüfen lassen. Die Überprüfung erfolgt durch eine mit der Erstentscheidung nicht identische Person, soweit organisatorisch möglich, und wird begründet beantwortet.
(2) Für Streitfälle zwischen Käufer und Dienstleister gilt § 16 der Käufer-AGB entsprechend: Der Dienstleister ermächtigt Mavenist, im Streitfallverfahren angeordnete volle oder teilweise Erstattungen über den Zahlungsdienstleister umzusetzen und mit Auszahlungen zu verrechnen. Das Verfahren lässt die gesetzlichen Ansprüche der Beteiligten und den Rechtsweg unberührt.
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Dienstleister kann ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform oder über den Support kündigen; bestehende Buchungen sind noch ordnungsgemäß zu erfüllen oder einvernehmlich abzuwickeln, ein laufendes Premium-Abo endet spätestens mit dem Nutzungsvertrag (bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr nutzbare Zeiträume werden anteilig erstattet).
(2) Mavenist kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform unter Angabe der Gründe kündigen (§ 17 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Mavenist kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Dienstleister mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) mitgeteilt; die Frist verlängert sich angemessen, soweit der Dienstleister technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen oder für den Dienstleister vorteilhaft sind.
(2) Der Dienstleister kann den Nutzungsvertrag vor Ablauf der Frist kündigen; die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung wirksam. Die Frist nach Absatz 1 entfällt, soweit Mavenist einer gesetzlichen Pflicht zur fristlosen Änderung unterliegt oder die Änderung zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr (Betrug, Schadsoftware, Datenschutzverstöße) erforderlich ist. Nimmt der Dienstleister nach Ablauf der Frist neue Buchungen an oder stellt neue Leistungen ein, gilt dies als Zustimmung zur geänderten Fassung; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
(1) Mavenist haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mavenist nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen und mittelbare Schäden ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.
(3) Mavenist schuldet keine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Buchungen und keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Mavenist. Ist der Dienstleister Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag [Ort des Sitzes von Mavenist – vor Livegang eintragen].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.